Fahrausbildung C/CE in 23 Tagen
Erwerb der Fahrerlaubnisklasse C/CE in 23 Tagen
In Abwandlung ebenfalls als Soloklasse C, CE, C1/C1E möglich - sprechen Sie uns gerne an!
Diese Führerscheinausbildung ist nach AZAV zertifiziert und berechtigt u.a. die Förderung durch Bildungsgutscheine öffentlicher Kostenträger (Agentur für Arbeit, Jobcenter), Rentenversicherungen, Berufsgenossenschaften sowie des Berufsförderungsdienst der Bundeswehr.
Die Klasse C berechtigt zum Führen von Kraftwagen mit einer zG von mehr als 3.500 kg, die nicht unter die Klassen D1 oder D fallen (Mitnahme von Personen wie bei Kl. B). Ein Anhänger bis 750 kg zG darf mitgeführt werden.
Bei Erwerb der Klasse CE dürfen Sie Kombinationen aus Kraftfahrzeugen der Klasse C und Anhängern mit mehr als 750 kg zulässiger Gesamtmasse mitführen.
Teilnahmevoraussetzungen:
Mindestalter 21 Jahre
persönliche, geistige und körperliche Eignung
trägerinterne Eignungsüberprüfung
gute Kenntnis der deutschen Sprache in Wort und Schrift
Vorbesitz Fahrerlaubnisklasse Kl. B
Diese Führerscheinausbildung wird als Vollzeitmaßnahme durchgeführt. Die tägliche Anwesenheit (Montags - Freitag) ist von 8.00 Uhr - 13.00 Uhr, wobei ein Teil der zur Verfügung stehenden Fahrstunden außerhalb des Unterrichtes gefahren werden. Die Fahrstunden sind unterteilt in Übungsstunden und Sonderfahrten. Die Ausbildung läuft verzahnt, so wie es die Fahrschüler-Ausbildungsordnung vorschreibt. Die Theorieprüfung sowie beide praktischen Prüfungen werden vom TÜV Nord abgenommen.
Die erfolgreiche Durchführung der Ausbildung in 23 Tagen hängt von der Antragslage beim Straßenverkehrsamt ab. Aus diesem Grunde bitten wir um frühzeitige Anmeldung und Bereitstellung der für den Führerscheinantrag benötigten Unterlagen.
Für den Führerscheinantrag werden benötigt:
Führerscheinkopie
Personalausweiskopie (gültig!)
ein biometrisches Passbild
ärztliches und augenärztliches Gutachten
Erste Hilfe Bescheinigung über 9 UE
Wissenswertes für die gewerbliche Nutzung der Klasse C/CE
Für den Fall einer gewerblichen Nutzung reicht der reine Führerschein nicht mehr aus. Im gewerblichen Güterkraftverkehr wird eine zusätzliche Qualifikation benötigt - die sogenannte "beschleunigte Grundqualifikation". Die Fahrerlaubnis wird dann auf 5 Jahre befristet erteilt. Vor Ablauf der 5 Jahre ist der Fahrerlaubnisbehörde der Nachweis über 5 Module der Berufskraftfahrer-Weiterbildung gem. BKrFQG nachzuweisen.
Status: 
Belegung: 15 von 15 Plätzen frei
Kursnr.: 268-CCE-02
Beginn: Mo., 10.08.2026, 08:00 - 15:15 Uhr
Dauer: 23
Kursort: Stresemannstr. 50, 27570 Bremerhaven, Raum 2a
Gebühr: 6655,74 € (inkl. MwSt.)
Stresemannstr. 50
27570 Bremerhaven
Info:
Zu diesem Kurs ist derzeit keine Online-Anmeldung möglich
